Toll – die Bundesrepublik bietet seinen Bürgern ein duales Krankenversicherungssystem. Dual bedeutet, dass das System eine gesetzliche Versorgung (GKV) und eine private Krankenversorgung (PKV) kennt.  Aber in jedem Fall gilt spätestens seit dem 01.04.2007 / 01.01.2009 in der BRD eine generelle Versicherungspflicht – wo auch immer. Zuvor waren nur die in der GKV Versicherungspflichtigen betroffen. Wer seitdem ohne Krankenversicherungsschutz lebt, dem drohen scharfe finanzielle Konsequenzen.

Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Versicherungspflicht und der Versicherungspflicht in der GKV.

Wer ist in der GKV versicherungspflichtig?
Wer kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Diejenigen, die nur in die GKV können, bleibt zum Glück die Möglichkeit durch eine Zusatzversicherung den Leistungsanspruch in den Behandlungsmaßnahmen deutlich zu verbessern.

Hier finden Sie Ihre Gesetzliche Krankenversicherung
Private Kranken- Zusatzversicherung

Für alle anderen stellt sich die generelle Frage, ob privat oder gesetzlich?

Private Kranken-Vollversicherung (noch in Arbeit)